Warnwestenpflicht für Radfahrer in Frankreich
Warnwestenpflicht für Radfahrer in Frankreich
Die Weste ist grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften sowie nachts, in der Dämmerung und bei Nebel und Regen auch am Tage Pflicht. Wie der ACE Auto Club Europa am Donnerstag in Stuttgart berichtete, gibt es auch für Radtouristen und Grenzgänger keine Ausnahmen. Nach Informationen des Clubs werden Zuwiderhandlungen vom 1. Oktober 2008 an mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro geahndet.
Was auf den ersten Blick wie ein Aprilscherz anmutet, ist nun Gesetz: Seit 1. Oktober 2008 müssen Radfahrer in Frankreich außerhalb geschlossener Ortschaften nachts, in der Dämmerung sowie auch tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen (Nebel, Regen) eine reflektierende Warnweste tragen.
Die Weste ist grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften sowie nachts, in der Dämmerung und bei Nebel und Regen auch am Tage Pflicht. Wie der ACE Auto Club Europa am Donnerstag in Stuttgart berichtete, gibt es auch für Radtouristen und Grenzgänger keine Ausnahmen. Nach Informationen des Clubs werden Zuwiderhandlungen vom 1. Oktober 2008 an mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro geahndet.